In Kürze: Gründe für die Ablehnung der Initiative
Unsere Verfassung:
Die Schweizer Luftwaffe erfüllt den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit über der ganzen Schweiz. Das Training mit Kampfjets dient dem Erreichen und Erhalten der operationellen Einsatzbereitschaft zur Erfüllung dieses Auftrags im eigenen Land.
Alpentäler und Gebirge gehören auch zur Schweiz:
Der Luftkampf im Alpenraum ist besonders anspruchsvoll. Übungsflüge mit Kampfflugzeugen im Gebirge und in Alpentälern gehören zu einem glaubwürdigen Training.
Die gänzliche Auslagerung der Übungsflüge ins Ausland ist unsicher, ungenügend, für Schweizer Verhältnisse nur bedingt anwendbar und sehr aufwendig. Weder Ausbildung noch Training der Kampfjetpiloten und des Bodenpersonals könnten gewährleistet werden.
Neutralitätsschutz gefährdet:
Eine Annahme der Initiative würde die Trainingsmöglichkeiten der Luftwaffe derart einschränken, dass ihre Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet wäre. Ohne einsatzbereite Luftwaffe könnte die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr glaubwürdig wahren.
Auftrag nicht delegierbar:
Es gilt der Grundsatz: Jedes Land ist für die Sicherheit seines Luftraums selber verantwortlich.
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